Neue Kooperation

Seit dem 01.11.2012 haben wir einen neuen Kooperationspartner im Team.

Rechtsanwalt H. Wittebrock

Verkehrsvergehen und Verkehrsordnungswidrigkeiten führen neben der Strafe regelmäßig zu sogenannten Nebenfolgen wie Führerscheinentzug oder Fahrverbot. Der Rechtsanwalt kann helfen, Nebenfolgen abzuwenden oder abzumildern. Kosten der Rechtsverteidigung können durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.

Kanzlei

Die Kanzlei wurde im Jahr 1981 gegründet; aus einer auf allgemeines Zivilrecht ausgerichteten Einzelkanzlei kristallisierten sich im Laufe der Jahre die Tätigkeitsschwerpunkte Insolvenzrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht einschließlich Verkehrsstrafrecht heraus. Auf den vorgenannten Gebieten arbeitet die Kanzlei heute schwerpunktmäßig.

RA Wittebrock ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte Deutschlands.

Regelmäßige Weiterbildung erfolgt durch die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen des DAV und des SAV.